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Nutzungsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die hier angebotenen Online-Dienste


1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser AGB


(1) Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters netizenIT Inhaber: Frank Nitschke (nachstehend „mediachef” oder „netizenIT”) und des Vertragspartners im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Dienstes, der unter der Internetadresse app.schulungs-app.net bzw. weiterer Internetadressen des Diensteanbieters im Internet allgemein zugänglich gemacht wird.
(2) Es gelten ausschließlich die AGB des Diensteanbieters. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners und dessen Nutzer werden vom Diensteanbieter nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Diensteanbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Vertragspartners seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
(3) Sofern nachfolgend der Begriff der „Internetseite des Diensteanbieters“ verwendet wird, ist die Internetseite bzw. die Internetseiten des Diensteanbieters gemeint, unter denen der Dienst i.S.d. Absatzes 1 vom Diensteanbieter im Internet allgemein zugänglich gemacht wird.



2. Vertragsschluss


(1) Ein Vertrag kommt - soweit nicht anders ausdrücklich individuell vereinbart - erst mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs durch eine Bestätigung des Diensteanbieters gegenüber dem Vertragsnehmer in Textform (E-Mail) zustande.
(2) Dem Vertragsnehmer geht der Vertragstext vor dem Vertragsabschluss zu, dieser kann den Vertragstext ausdrucken.
(3) Es besteht kein Anspruch des Vertragsnehmers auf Abschluss eines Vertrages. Dem Diensteanbieter steht es frei, jedes Angebot eines Vertragsnehmers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn mehr als ein Nutzer des Vertragspartners die Dienstleistung in Anspruch nimmt und sich im Zuge der Nutzung einzeln registriert.
(5) Für den Fall, dass ein Unternehmen, Dienstleistungen für Dritte im Auftrag durchführt und der Dritte als Vertragspartner angegeben wird, ist der Dienstleister verpflichtet, den Dritten im Voraus über die AGB zu informieren und nur mit dessen Zustimmung und Vertretungsvollmacht das Abonnement abzuschließen.
(6) Der Diensteanbieter kann Testversionen in Form von Testzugängen anbieten. Während des jeweils angegebenen Testzeitraums ist die Nutzung kostenlos. Wenn der Vertragspartner nach Ablauf des Testzeitraums die Dienstleistungen weiter nutzen möchte, ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages erforderlich.
(7) Der Vertragspartner nutzt die Dienstleistung des Diensteanbieter im Sinne einer Inanspruchnahme wenn dessen Nutzer (i.d.R. Beschäftigte des Vertragspartner) sich einzeln in die Teilnahmelisten eintragen, außerhalb des Testzeitraums.



3. Aufrechnungsverbot


Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen netizenIT wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig tituliert.



4. Vertragsverlängerung und Kündigung


Laufzeit und Kündigungsfristen des einzelnen Vertrages bestimmen sich nach den jeweiligen Angaben im Bestellprozess.



5. Eigentumsvorbehalt


An Warenlieferungen behält sich netizenIT bis zur restlosen Bezahlung der Rechnung für die betreffenden Lieferungen das Eigentum vor. Ist der Kunde Händler, so ist er im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, die Produkte an Dritte zu veräußern. Der Händler tritt die Kaufpreisforderungen aus diesen Weiterverkäufen bis zur Höhe des jeweiligen von netizenIT in Rechnung gestellten Bruttoeinstandspreises an netizenIT ab.



6. Gewährleistung


Die Verjährungsfrist für gewährleistungsrechtliche Ansprüche beträgt 1 Jahr, im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes neu hergestellter Sachen 2 Jahre. Im Übrigen leistet netizenIT lediglich Gewähr dafür, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Überlassung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Nichtbeachtung der Dokumentation verursacht werden, leistet netizenIT keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter am Produkt.



7. Haftungsbeschränkung


Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung von netizenIT (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb des Produkts) – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Soweit die Haftung von netizenIT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern netizenIT fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.



8. Verwendung, Inhalt


netizenIT ist bemüht, dessen Produkte jeweils nach neuesten Erkenntnissen zu erstellen. Deren Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit wird ausdrücklich nicht zugesichert. netizenIT gibt auch keine Zusicherung für die Anwendbarkeit bzw. Verwendbarkeit ihrer Produkte zu einem bestimmten Zweck. Die Auswahl des Produkts, dessen Einsatz und Nutzung fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.



9. Urheberrechte und Nutzungsumfang


netizenIT räumt dem Kunden an gelieferten Produkten ein einfaches Nutzungsrecht nur zum eigenen Gebrauch ein. Der Kunde darf das gelieferte Produkt zum Zweck der Installation auf die eingesetzte Hardware sowie zum Laden des Produktes in den Arbeitsspeicher und zu nach dem Stand der Technik erforderlichen Sicherungszwecken vervielfältigen. Updates und Upgrades werden im Rahmen einer auf Dauer angelegten Lieferbeziehung als Lizenzaustausch für die Vollversion geliefert. Es ist daher untersagt, nach Installation von Updates und/oder Upgrades die Vorgängerversion neben dem Update/Upgrade zu nutzen oder auf Dritte zu übertragen. Für den Einsatz in einem Netzwerk oder für Zugriffe von mehreren Arbeitsplätzen ist eine besondere Vereinbarung im Bestellprozess oder an sonstiger Stelle erforderlich. Anderweitige Regelungen des einzelnen Vertrages bestimmen sich nach den jeweiligen Angaben im Bestellprozess.



10. Datenschutz und Datensicherheit


netizenIT gewährleistet, dass das System und die vom Kunden übermittelten Daten nach dem derzeitigen Stand der Technik hinreichend gesichert werden. Aufgrund der Zurverfügungsstellung über Internet lässt sich aber ein fremdes Einwirken auf die Systemumgebung bei netizenIT nicht ausschließen. Aus diesem Grunde gilt für den Verlust und die Zerstörung von Daten die Haftungsbegrenzung in Ziff. 7.



11. Sperrung / Beendigung des Vertragsverhältnisses


netizenIT hat bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Kunden und/oder Zahlungsverzug das Recht, den Zugang zu Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, zu sperren. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat netizenIT das Recht, bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, sämtliche vom Kunden auf dem System hinterlegte Daten zu löschen. netizenIT weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch auf weitere Speicherung der hinterlegten Daten erfolgt. Es ist damit Aufgabe des Kunden, eine rechtzeitige Migration bzw. ein ausreichendes Backup durchzuführen.



12. Zugangsdaten/Passwörter


Der Kunde verpflichtet sich bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, dazu, die überlassenen Zugangsdaten zum System sowie dazu eingerichtete Passwörter streng vertraulich und mit äußerster Sorgfalt zu behandeln.



13. Verfügbarkeit


netizenIT verpflichtet sich bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden dazu, den Zugang zum System an 24 Stunden, 7 Tage in der Woche zu ermöglichen. Dabei ist eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel geschuldet. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von netizenIT liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter), über das Internet nicht zu erreichen ist.



14. Datenpflege


Bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, liegt die Verantwortung für den Inhalt und die Pflege der von ihm eingebrachten Daten beim Kunden. Es besteht insoweit keine Verpflichtung von netizenIT, die Daten des Kunden auf ihre Schlüssigkeit oder Richtigkeit hin zu prüfen. Jegliche inhaltliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für eine Haftung aus einer Verletzung von Buchführungspflichten oder steuerlichen bzw. sonstigen zivil- und handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere welche die kaufmännische Buchführungspflicht betreffen.



15. Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Schlussbestimmung


Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen Anwendung. Erfüllungsort ist Jena. Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine öffentlich-rechtliche juristische Person, ist der ausschließliche Gerichtsstand Jena. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingung der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.